Grundsätzlich geht es uns darum, Perspektiven für unsere Betriebe und unseren Berufsstand zu entwickeln. Wir gehen davon aus, dass erhebliche Veränderungen auf unseren Berufsstand zukommen und wollen uns diesen Herausforderungen stellen.
Im Einzelnen sehen wir folgende Notwendigkeiten: 1. Ausnutzung rechtlich zulässiger Spielräume in der Gestaltung unserer Courtagen (daher die Erklärung an die Vorstände der Versicherungsgesellschaften) 2. Festlegung der Courtagehöhe und der Art und Weise ihrer Entrichtung zwischen Makler und Mandant, nicht zwischen Makler und Versicherungsgesellschaft. 3. Mehr Transparenz für unsere Mandanten durch Trennung von Versicherungsprämie und Courtage. 4. Langfristig Aufhebung der künstlichen Trennung zwischen Versicherungsvermittlung durch Makler und Versicherungsberatung. Zusammengefasst: Mehr Freitheit für uns Versicherungsmakler zum Wohle unserer Mandanten. In der Initiative haben sich Versicherungsmakler aus dem ganzen Bundesgebiet gefunden, überwiegend aus kleineren und mittelgroßen Betrieben. Die Mitglieder der Initiative gehören unterschiedlichsten Verbänden und Verbünden an, oder sind nicht 'organisiert' und für die Initiative ehrenamtlich tätig. Ab 01. Juli 2008 müssen die Versicherer spätestens die Informationspflichten gemäß der VVG-InfoV rechtzeitig vor Antragsstellung erfüllen. Dazu gehört unter anderem in den Sparten Lebens- und Krankenversicherung die zweifache Ausweisung der in die Tarife einkalkulierten Abschlusskosten als Summe in Euro und Cent: Einmal in der Verbraucherinformation, und ein zweitesmal im separaten Produktinformationsblatt.
Spätestens ab Juli wird also jeder Kollege und jede Kollegin ein 'Strategie' haben müssen, dem Mandanten die Kosten zu erklären: Defensiv oder offensiv? Hinzu kommt, dass wir als Versicherungsmakler derzeit kaum Gestaltungsmöglichkeit haben: Die Courtagehöhe wird (wie die Stornohaftungszeit) vom Versicherer vorgegeben, eine 'Courtageabgabe' ist nach wie vor verboten. Warum also nicht gleich in die Offensive gehen und mit dem Mandanten Höhe und Konditionen der Courtage aushandeln? Wir meinen: Je mehr Möglichkeiten wir als Makler haben, umso besser. Als "Courtage" bezeichnen wir die erfolgsabhängige Vergütung, also den Maklerlohn für einen vermittelten Versicherungsvertrag - egal ob direkt vom VN, oder über den Versicherer gezahlt. Als 'Honorar' definieren wir die nicht an einen Vermittlungserfolg gebundene Vergütung, z.B. für eine reine Beratungstätigkeit. Unter "Nettotarif" verstehen wir Versicherungstarife, die mindestens um die einkalkulierte Courtage im Preis reduziert sind, optimal auch um die damit verbundenen Kosten z.B. für die Courtageabrechnung. Nach unserer Auffassung stellt sich die Rechtslage derzeit (Januar 2008) so dar, dass die UMSÄTZE aus der Tätigkeit als Versicherungsmakler UMSATZSTEUERfrei sind. Darunter fallen unserer Meinung nach die Erlöse für typische Tätigkeiten von Versicherungsmaklern: Vermitteln und Beraten im erlaubten Maße, unabhängig davon, von wem der Makler seine Vergütung ausgezahlt bekommt.
Weiterhin sind wir der Auffassung, dass im Sachversicherungsbereich derzeit (Januar 2008) keine VERSICHERUNGSSTEUER anfällt, wenn die Courtage statt vom Versicherer direkt vom Mandanten an den Versicherungsmakler gezahlt wird.
Ob es nun mittelfristig hierbei bleibt, oder der Gesetzgeber kurzfristig regulierend eingreift, können wir natürlich nicht zuverlässig vorhersagen. Uns erscheint es jedoch als höchstwahrscheinlich, dass eine Umsatzsteuerpflicht auf die Umsätze als Versicherungsmakler im Gegenzug auch eine Vorsteuerabzugsmöglichkeit beinhalten wird. Das wiederum bedeutete: Für viele Kostenarten 19% 'Ersparnis'. Gegenfragen: Der Makler steht auf der Seite des Versicherungsnehmers.
Warum sollte gerade der Versicherer nicht nur die Höhe der Maklercourtage wissen, sondern sie sogar maßgeblich beeinflussen können?
Was würden Sie davon halten, wenn Ihr Steuerberater vom Finanzamt bezahlt würde? Gegenfragen: Wer bezahlt denn jetzt die Courtge mit seiner Versicherungsprämie? In erster Linie durch das Unterzeichnen und Faxen der 'Gemeinsamen Erklärung' an die Fax-Nr.: (0541) 33584-22 [Mehr] Auf der Seite für Unterstützer finden Sie ein Formular, das Sie entsprechend ausfüllen können. [Mehr] Ein Großteil möglicher Unterstützung kann direkt dem Text der 'Gemeinsamen Erklärung' entnommen werden. Für weitere Details erbitten wir eine Kontaktaufnahme. [Mehr]
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